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22.05.2025
Schlussanträge
Kamekris
Vorläufige Fassung SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTINJULIANE KOKOTTvom 22. Mai 2025(1)Rechtssache C‑219/25 PPU [Kamekris](i)Ministère public (Staatsanwaltschaft, Frankreich)gegen KN(Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel de Montpellier [Berufungsgericht Montpellier, Frankreich])„ Vorabentscheidungsersuchen – Eilvorlageverfahren – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Auslieferung an einen Drittstaat zur Verbüßung einer Haftstrafe – Anerkennung der Entscheidung eines Gerichts eines ...
Vorläufige Fassung SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTINJULIANE KOKOTTvom 22. Mai 2025(1)Rechtssache C‑219/25 PPU [Kamekris](i)Ministère public (Staatsanwaltschaft, Frankreich)gegen KN(Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel de Montpellier [Berufungsgericht Montpellier, Frankreich])„ Vorabentscheidungsersuchen – Eilvorlageverfahren – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Auslieferung an einen Drittstaat zur Verbüßung einer Haftstrafe – Anerkennung der Entscheidung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaats über das Auslieferungsersuchen – Unionsbürgerschaft – Freizügigkeit – Charta der Grundrechte – Ernsthaftes Risiko der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung – Effektiver Rechtsschutz – Faires Verfahren “I. Einleitung 1. Wenn das Gericht eines Mitgliedstaats (hier Frankreich) über die Auslieferung eines Unionsbürgers, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats (hier Griechenland) ist, an einen Drittstaat (hier Georgien) zur Verbüßung einer Haftstrafe entscheidet, ist es dann an die Entscheidung des Gerichts eines weiteren Mitgliedstaats (hier Belgien) über das gleiche Auslieferungsersuchen gebunden? Diese Frage ist im vorliegenden Fall zu beantworten. II. Rechtlicher Rahmen A. Völkerrecht 2. Art. 1 des am 13. Dezember 1957 in Paris unterzeichneten Europäischen Auslieferungsübereinkommens (im Folgenden: Europäisches Auslieferungsübereinkommen) bestimmt:„Die Vertragsparteien verpflichten...
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